Heimleitung: Infos zum Berufsbild, Gehalt sowie Jobangebote.
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Ein Einrichtungsleiter, sehr lange auch „Heimleitung“ genannt, trägt die Verantwortung für diese Einrichtung und alle ihrer Leistungen. Wer leiten will, braucht natürlich Fachwissen und Berufserfahrung, auch Kenntnisse in Personalmanagement und Betriebswirtschaft gehören dazu.
Über den Einrichtungsleitern stehen nur noch Vorstand und Geschäftsführer, unterstellt sind ihnen alle Mitarbeiter in Pflege und Sozialdienst, Verwaltung, Hauswirtschaft, Hausmeister und Küche sowie die Beauftragten für Qualität, für Hygiene und für Medizinprodukte.
Gemäß der vom Träger vorgegebenen Ziele muss das Konzept der Einrichtung erstellt oder laufend angepasst und optimiert werden. Qualifizierte Pflege, Versorgung und Betreuung der Bewohner muss gesichert sein. Das interne Qualitätsmanagement wird gemeinsam mit dem Qualitätsbeauftragten betrieben und optimiert. Dabei wird regelmäßig geprüft, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden: Hygiene, Arbeitsrecht und -sicherheit, Brandschutz und andere. Auch effizientes Belegungsmanagement gehört zum Alltag.
Die Leitung darf Briefe und Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben, insbesondere Heimverträge (und damit auch die Entscheidung über die Aufnahme von Bewohnern fällen), gleichfalls Arbeitsverträge, Zeugnisse und Beurteilungen. Weiter entscheidet sie über die Einstellung neuer Mitarbeiter, Beförderungen und Übernahmen nach der Probezeit. Auch Abmahnungen, Versetzungen und Kündigungen fallen in ihren Bereich.
Guten Kontakt auch außerhalb des Hauses zu pflegen, ist Aufgabe der Leitung. Dazu gehören alle Partner und Behörden, Dienstleister und Zulieferer, Angehörige, aber auch Öffentlichkeit und Presse. Auch Heimaufsicht und MDK sind hier zu nennen. Gute Einrichtungsleiter bemühen sich ebenfalls um Kontakte der Bewohner zur örtlichen Gemeinschaft (Vereine, Seniorengruppen und andere).
Die Heimleitung ist also Ansprechpartner für..
Zur Führung der Mitarbeiter mit all ihren Stärken, Schwächen und Möglichkeiten gehört auch ein gutes Betriebsklima, in dem jeder eine optimale Leistung bringen kann. In diesem Sinne muss ein Einrichtungsleiter auch ein Gespür für Krisen haben, etwa durch Überlastung, Mobbing oder Burn-Out. Auch professionelles Konfliktmanagement ist gefragt.
Zusammen mit den Führungskräften der Funktionsbereiche muss der Personalbedarf ermittelt werden. Neue Mitarbeiter müssen gewonnen, eingestellt und professionell eingearbeitet werden. Übernahme oder Nicht-Übernahme fallen in den Entscheidungsbereich der Leitung. Die (Weiter-)Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter erfordern Pläne und Budgets, die die Leitung erstellt oder genehmigt. Alle Maßnahmen müssen natürlich finanziert, organisiert und nachbereitet werden. Pläne für Dienste, Einsätze und auch Urlaub müssen angelegt, geprüft und aktualisiert werden, auch die Themen Urlaubsansprüche und Krankheitsstand, Arbeitszeitmodelle gehören dazu. Zusammen mit den jeweiligen Führungskräften erfolgen Leistungsbeurteilungen der Mitarbeiter; Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist hier ebenso zu nennen wie Beförderungen und auch Versetzungen.
Auch wenn die Geschäftsführung größere Geschäfte in der Regel genehmigen, bzw. prüfen wird, darf der Einrichtungsleiter meist eigene finanzielle Entscheidungen im Alltag treffen. Diese Entscheidungen betreffen naturgemäß meist die Anschaffung von bereichsübergreifenden Arbeitsmitteln wie Computern, Rufsystemen oder Telefonen. Haushaltspläne zur Vorlage an die Geschäftsführung müssen meist jährlich erstellt werden.
Die Kontrolle der Buchführung und des Rechnungswesens obliegt der Leitung – ebenso wie die routinemäßige Kontrolle von Einsparungsmöglichkeiten durch Outsourcing. Auch Steuer- und Versicherungskosten müssen in die Planung einbezogen werden.
Tagesabläufe der Pflege und Betreuung sind ein wichtiges Thema. Die Strukturen, die allen Beteiligten eine reibungslose, eigenverantwortliche Arbeit ermöglichen, liegen genauso in der Verantwortung der Einrichtungsleitung wie die Kommunikationsstrukturen: Wer erfährt auf welchem Wege alles, was er wissen muss? Dazu gehören nicht nur regelmäßige Besprechungen mit allen Bereichsleitern, sondern auch die Informationsbereitstellung für Bewohner. Heimmitwirkungsverordnungen und auch Beiräte spielen dabei eine Rolle. Der persönliche Kontakt zu den Bewohnern ist unerlässlich. Ihre Anliegen müssen gehört, bewertet und gegebenenfalls umgesetzt werden. Auch Beratung der Bewohner sowie Schutz ihrer Lebenssphäre gehören dazu.
Innerhalb der gesetzten Vorgaben koordiniert die Leitung alle Aufgaben und Maßnahmen von Struktur- und Ablauforganisation über Management bis zu den Finanzen.
Die Leitung vertritt den Träger in vielen Angelegenheiten – gleichfalls muss der Träger der Einrichtung regelmäßig über alle relevanten Vorgänge informiert werden.
Wer eine Einrichtung leiten möchte, muss über zahlreiche Kompetenzen und Kenntnisse verfügen. Die Ausbildung ist im Grunde ein Weiterbildungslehrgang für (sehr) Berufserfahrene.
Formale Voraussetzungen
Interessenten benötigen eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung als staatlich anerkannte Alten- oder Krankenpfleger bzw. Kinderkrankenpfleger oder ein abgeschlossenes gesundheitlich-pflegerisches Studium.
In manchen Fällen können Anbieter aber auch Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, aus kaufmännischen Berufen oder aus der Verwaltung den Zugang zur Weiterbildung ermöglichen. Ein Ausschlussgrund (nach Heimpersonalverordnung) darf nicht vorliegen.
Persönliche Voraussetzungen
Es gibt Eigenschaften, die jeder Führungskraft gut anstehen, die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. Sie wird in keinem Beruf jemals falsch sein – bei der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung ist sie doppelt relevant.
Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung umfassen dementsprechend formale und persönliche Bereiche. Pflegerisches Wissen im engeren Sinne wird dabei vorausgesetzt.
Zu den Lerninhalten gehören:
Die Dauer der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung hängt davon ab, ob man ein Voll- oder Teilzeitangebot wahrnimmt. Je nach Bundesland umfassen die Lehrgänge etwa 700-900 Unterrichtsstunden und zusätzliche Praxisstunden in Projektarbeiten oder Praktika.
Die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit oder Teilzeit, demensprechend kann man seine Qualifikation in rund einem halben Jahr erwerben, kann sich aber auch zwei Jahre oder mehr dafür Zeit nehmen. Am Ende steht der gesetzlich anerkannte Abschluss, oder sollte stehen, denn es gibt auch nicht anerkannte Varianten − die natürlich nicht gleichwertig für die spätere Karriere sind.
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Das Gehalt einer Heimleitung hängt von dem Bundesland, dem Arbeitgeber und Ihren Qualifikationen ab. Durchschnittlich ist es bei 50.000 Euro angesiedelt und kann bis zu 60.000 Euro hoch ausfallen. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt beginnt bei 36.000 Euro.
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