Pflegedienstleitung: Infos zum Berufsbild, Gehalt sowie Jobangebote.
Die Pflegedienstleitung ist eine Führungsposition in der Pflege. Es ist ein sehr interessanter und abwechslungsreicher Beruf. Wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren, sollten Sie sich auf jeden Fall weiter informieren. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zum Berufsbild, Gehalt sowie Jobs in der Pflege.
Hier erfahren Sie alles zum Berufsbild und den Voraussetzungen einer Pflegedienstleitung.
Hier erfahren Sie alles zum Aufgabenbereich als Pflegedienstleitung (m/w/d).
Hier erfahren Sie alles zur Ausbildung als Pflegedienstleitung (m/w/d).
Hier erfahren Sie alles zu Fort- und Weiterbildungen als Pflegedienstleitung (m/w/d).
Hier erfahren Sie, wieviel Sie als Pflegedienstleitung (m/w/d) verdienen können.
Hier erhalten Sie Jobangebote als Pflegedienstleitung (m/w/d).
Die Pflegedienstleitung, kurz PDL, trägt in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten die ständige Verantwortung für die Einrichtung.
Pflegedienstleiter sind Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung zur Führung und Leitung, etwa durch Fachhochschulabschluss oder durch Fachweiterbildung plus Leitungskurs. Meist ist ein Pflegedienstleitung eine qualifizierte Einzelperson – sie kann aber auch aus einem Team bestehen.
Im mittleren Management sind Pflegedienstleiter eine wichtige Schnittstelle zwischen Einrichtungsleitung, internen Mitarbeitern und externen Partnern. Auch Patienten und Angehörige nutzen die Pflegedienstleitung als Kontakt.
In der Hierarchie handeln Pflegedienstleiter im Auftrag des Arbeitgebers. Sie sind weisungsbefugt gegenüber den direkt unterstellten Mitarbeitern – meist die Stations- und Wohnbereichsleitungen bzw. die „Fachkräfte zur Leitung einer Funktionseinheit“. Das bedeutet auch, dass Pflegedienstleiter meist nicht direkt weisungsbefugt gegenüber den Pflegekräften sind. Auch der gesamte hauswirtschaftliche Bereich gehört nicht zu ihren Aufgaben, ebenso wie die Verantwortung für den Behandlungsprozess, die immer ein Arzt tragen muss.
Die Berufsbezeichnung „Pflegedienstleiter“ ist nicht gesetzlich geschützt. Das häufig verwendete „Pflegemanagement“ ist übrigens kein Synonym, sondern nur im Studium gebräuchlich.
Das Berufsbild der Pflegedienstleitung wird auch kurz als PDL bezeichnet. Pflegeleitung, Pflegemanagement sowie Pflegedirektion sind weitere Bezeichnungen.
Die Pflegedienstleitung ist eine seit den 1990er Jahren in Deutschland anerkannte Berufsbezeichnung. Seit dem Pflegeberufereformgesetz von 2004 wird die Ausbildung zur Pflegedienstleitung bundesweit geregelt
In Deutschland werden Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung meist von privaten Bildungsträgern angeboten. Das Sozialgesetzbuch (SGB) gibt jedoch vor, dass Pflegedienstleitungen einen staatlich geprüften und anerkannten Berufsabschluss vorweisen müssen, zum Beispiel als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, bzw. Altenpfleger. Ein Studium muss nicht absolviert werden.
Zweite (gesetzliche) Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis in einem Pflegeausbildungsberuf (hauptberuflich, muss zeitlich in den zurückliegenden fünf bis acht Jahren erfolgt sein). Anerkannt werden überdies nur Pflegedienstleitung-Weiterbildungen mit mindestens 460 Unterrichtsstunden.
Die Themen der Weiterbildung PDL umfassen unter anderem:
In der stationären Altenpflege gelten die Maßgaben des Heimgesetzes in Verbindung mit der Personalverordnung.
Manche Ausbildungsstätten bieten auch neben der klassischen Weiterbildung zum Pflegedienstleiter auch Varianten an, so etwa die Kombination zwischen Pflegedienstleiter und Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen.
Die Pflegedienstleitung (PDL) übernimmt organisatorische und verwaltende Aufgaben – wie etwa Dienstpläne, Personalplanung und Kontrolle der Qualitätsstandards, bzw. ihrer Einhaltung. Meist verantwortet die Pflegedienstleitung die Personalplanung (und -steuerung), inklusive Bedarfsplanung und auch Förderung des Personals. Zu Ihren Aufgaben gehört es auch, Pflegepläne für Patienten zu erstellen und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Neben der Personalwirtschaft umfassen die Aufgaben der Pflegedienstleitung auch Qualitätssicherung und Finanzen, zum Beispiel bei der Abrechnung der Pflegesätze mit den Krankenkassen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, als Pflegedienstleitung zu arbeiten. Zum einen können Sie in einem Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einer ambulanten Pflegedienst arbeiten. Zum anderen können Sie auch als freiberufliche Pflegedienstleitung tätig sein. Perspektiven und Möglichkeiten sind in diesem Beruf zahlreich vorhanden und bilden ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld.
Die Einsatzorte für Pflegedienstleiter sind vielfältig. Es gibt sowohl Einsatzmöglichkeiten in der stationären Pflege als auch in der ambulanten Pflege.
Auch als Pflegedienstleistung muss man immer auf dem neuesten Stand sein – pflegerisch, betrieblich, unternehmerisch.
Spezifische Weiterbildungen, Lehrgänge und Seminare, die das Wissen erweitern, gibt es unter anderem in den Bereichen:
Ebenfalls ist ein berufsbegleitendes Studium möglich – oder der akademische Abschluss durch Fernstudium. Wer sich langfristig im Management sieht, könnte den Master oder Bachelor angehen.
Hochschulen bieten einige Studiengänge an, die berufsbegleitend absolviert werden können, so zum Beispiel:
Wie fast immer machen sich auch hier juristische Grundkenntnisse gut, gerade wenn es um Fragen von Haftung oder um Tätigkeiten geht, die mit Gefahren verbunden sein können.
Als eine der führenden Personalvermittlungen für Pflegedienstleitungen in Deutschland können wir Ihnen garantieren, dass Sie bei uns den richtigen Job finden.
Wir haben über 20 Jahre Erfahrung in der Vermittlung von Pflegedienstleitungen und kennen die Bedürfnisse unserer Bewerber und Kunden. Deswegen können wir Ihnen versprechen, dass wir auch für Sie den perfekten Job finden.
Das Durchschnittsgehalt einer Pflegedienstleitung liegt (bundesweit) bei knapp 40.000 € brutto per annum, also etwa 3.300 Euro brutto monatlich. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Vergütung (stationär oder ambulant).
Sie hängt also vom einzelnen Unternehmen ab, sowie von den Tarifverträgen und Ihrem persönlichen Marktwert durch Qualifizierungen und Erfahrung in der Pflege. Das Gehalt eines Pflegedienstleiters ist daher von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel auch der Größe des Unternehmens, in dem Sie arbeiten.
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