Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger: Infos zum Berufsbild, Gehalt sowie Jobangebote.
Hier erfahren Sie alles zu den Hauptaufgaben als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d).
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Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sind speziell zuständig für die Pflege und Betreuung von minderjährigen Patienten oder Pflegebedürftigen, also von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen.
Das Berufsbild ähnelt dem Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) sehr. Wie dort gehören zu den Tätigkeiten die Beobachtung, Dokumentation und Auswertung, das Durchführen ärztlicher Anordnungen und die Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Auch begleiten Kinderkrankenpfleger junge Patienten und ihre Familienmitglieder in Krisensituationen. Dabei sind die Pflegekräfte häufig das Bindeglied zwischen Patienten und Ärzten.
Kinderkrankenpfleger arbeiten stationär oder ambulant unter anderem auf Kinder- und Säuglingsstationen der Krankenhäuser, in Kinderarztpraxen und Kinderheimen, Kindertagesstätten, Behinderteneinrichtungen, Kinderhospizen, in der häuslichen Pflege oder der Kurzzeitpflege. Im Rahmen von Entwicklungshilfen kommen Kinderkrankenpfleger auch im Ausland zum Einsatz. Eine Selbständigkeit von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern ist ebenfalls häufig.
Kinderkrankenpfleger unterstützen die jungen Patienten ganz ähnlich wie bei der Erwachsenenpflege – sofern nötig verteilen oder verabreichen sie die Mahlzeiten, helfen beim Ankleiden und bei der Körperpflege.
Sie planen die Pflege, dokumentieren die Arbeit und evaluieren sie. Ebenso begleiten sie schwerkranke oder sterbende Minderjährige, versorgen Verstorbene und sind die ersten Ansprechpartner der Angehörigen. Auch Helfer, Praktikanten und Auszubildende bekommen von ihnen Anleitungen und Hilfe.
Oft sind die Pfleger auch zuständig für Medikamente und Material sowie für Verwaltung, Organisation und Abrechnung. Je nach ärztlicher Anordnung treffen sie Vorbereitungen für Maßnahmen wie zum Beispiel Infusionen, oder führen Behandlungsmaßnahmen eigenständig durch. Sie assistieren Ärzten, nehmen an Visiten teil und sind in der Regel zuständig für die Patientenbeobachtung.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Kinderkrankenpfleger ist die Mittlere Reife oder der Hauptschulabschluss (in Verbindung mit einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung). Zwar gibt es kein Mindestalter, aber unter 16 Jahren hat man eher wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung. Von Vorteil sind einschlägige Praktika oder auch ein freiwilliges soziales Jahr. Vor Beginn der Ausbildung muss die gesundheitliche Eignung (durch Attest) nachgewiesen werden.
Die Ausbildung selbst dauert drei Jahre – 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Praxisstunden. Erst im dritten Jahr erfolgt eine Differenzierung zwischen den Ausbildungsgängen „Gesundheits- und Krankenpflege“ bzw. „Kinderkrankenpflege“. Die Praxis wird in Kliniken absolviert, die Theorie an Krankenpflegeschulen. Hinzu kommen ambulante Einsätze als praktische Übungen. Der theoretische Unterricht kann als Block, aber auch parallel an bestimmten Wochentagen stattfinden. Die monatliche Vergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 1190Euro brutto, im zweiten 1252 Euro brutto und im dritten Jahr 1353 Euro brutto, Stand 2022 (TVAöD Pflege). Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab: drei schriftliche, drei mündliche und eine praktische Prüfung. Wiederholen kann man ein Mal. Bei bestandener Prüfung darf man die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ führen.
Nach der pflegerischen Grundausbildung können Sie sich auf drei verschiedenen Wegen weiter qualifizieren. Der erste Weg ist die Aneignung von besonderen Kenntnissen in der Kinderkrankenpflege, so zum Beispiel die Palliativversorgung von Minderjährigen. Sie können sich auch als Still- und Laktationsberater/-in, als Präventionsassistent/-in oder als Fachkinderkrankenpfleger für Intensivpflege/Anästhesie qualifizieren. Diese Maßnahmen sollen Sie für besondere Tätigkeiten qualifizieren – sie können einige Stunden, aber auch mehrere Tage lang dauern. Die Weiterbildung zum Fachkinderkrankenpfleger dauert zwei Jahre berufsbegleitend.
Der zweite Weg verlässt die reine Kinderkrankenpflege und qualifiziert Sie ganz allgemein pflegerisch weiter. Die Weiterbildung dauert meist zwei Jahre (berufsbegleitend) und endet mit einer Prüfung. Sie führt zu einer neuen oder zumindest erweiterten Berufsbezeichnung, zum Beispiel als Fachkrankenpfleger oder -schwester für Onkologie, Psychiatrie, Hygiene, Rehabilitation, Nephrologie oder Palliativ- und Hospizpflege.
Der dritte Weg ist das Pflegestudium, das oft als Voraussetzung für Pflegeleitung gilt.
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Pflegefachkräfte im öffentlichen Dienst werden nach Tarifverträgen bezahlt. Das Grundgehalt liegt zur Zeit bei etwa 2.160 Euro pro Monat und aufwärts. Zum Gehalt können Orts-, Tarif-, Schicht- oder Psychiatriezulagen kommen, ebenso Zuschläge für Feiertags-, Samstags- und Nachtarbeit, oft abschlagfrei. Auch Zusatzversorgungen oder Betriebsrenten können für Kinderkrankenpfleger von großem Vorteil sein.
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