Wohnbereichsleitung: Infos zum Berufsbild, Gehalt sowie Jobangebote.
Hier erfahren Sie alles zum Berufsbild und den Anforderungen einer Wohnbereichsleitung.
Hier erfahren Sie alles zum Aufgabenbereich als Wohnbereichsleitung (m/w/d).
Hier erfahren Sie alles Fort- und Weiterbildungen als Wohnbereichsleitung (m/w/d).
Hier erfahren Sie, wieviel Sie als Wohnbereichsleitung (m/w/d) verdienen können.
Die Wohnbereichsleitung (WBL) ist in Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege unerlässlich: Die Wohnbereichsleitung trägt die pflegerische und organisatorische Verantwortung für ihren Wohnbereich. Sie ist das Bindeglied zwischen den Bewohnern und Mitarbeitern, insbesondere auf Führungsebene. Auch obliegt es ihr, die Mitarbeiter der Einrichtung optimal zu leiten, einzusetzen und zu motivieren.
Die Wohnbereichsleiter, bzw. Stationsleiter in Kliniken oder Heimen koordinieren die Maßnahmen der Pflege und Therapien, sind aber ebenso für die Koordination von verschiedenen Stationen oder Wohnbereichen und auch von Dienstplänen, bzw. Mitarbeitern zuständig. Die Wohnbereichsleitung setzt die Vorgaben der Einrichtungsleitung um – insbesondere die wirtschaftlichen. Sie ist Ansprechpartner für alle.
Wohnbereichsleiter werden umgangssprachlich meist einfach als „Stationsleiter“ bezeichnet. Ihr amtlich-offizieller Titel lautet „Verantwortliche Fachkraft nach § 71 SGB XI, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung“.
Der Titel wird durch eine Weiterbildung erworben. Wichtigste Voraussetzung ist eine (abgeschlossene) Berufsausbildung in der Kranken-, Alten- oder Kinderpflege, bzw. in der Heilerziehung – oder aber ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Pflege.
Von dieser beruflichen Grundausbildung hängen die Einsatzmöglichkeiten der Wohnbereichsleitung ab – zum Beispiel als Stationsleiter in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens.
Im Rahmen einer ganzheitlichen und individuellen Betreuung & Pflege, sichert die Wohnbereichsleitung letztlich die Lebensqualität und Zufriedenheit der Bewohner. Sie pflegt auch die Beziehungen zwischen Bewohnern, Bezugspersonen und Mitarbeitern.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, bzw. Kinderkrankenpfleger, immer mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Die Berufstätigkeit darf nicht länger als acht Jahre zurückliegen.
Die Weiterbildung befähigt zur Leitung von Wohnbereichen in Pflegeeinrichtungen. Sie vermittelt den Teilnehmern die Kompetenzen, die für mitarbeiter-, pflege- und betriebsbezogene Aufgaben unerlässlich sind.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Fernstudiums den Bachelorstudiengang „Pflegemanagement“ zu absolvieren – das Studium qualifiziert zur leitenden Pflegekraft. Mit Pflegewissenschaft, Gesundheitsökonomie und Managementwissen können die Absolventen nach 36 bis 48 Monaten den staatlich anerkannten Abschluss machen. Berufspraxis in der Pflege wird dabei allerdings vorausgesetzt.
Die Kurse sind je nach Anbieter unterschiedlich aufgebaut und können auch in Teilzeit berufsbegleitend absolviert werden.
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Eine Wohnbereichsleitung trägt viel Verantwortung. Gemessen daran sollte man aber keine Wunder erwarten, die Bezahlung korrespondiert nicht wirklich mit der Verantwortung. Dabei gibt es keine staatliche Festsetzung, das Gehalt variiert mit der jeweiligen Größe des Betriebs und des Wohnbereichs, der Zahl der Bewohner und Mitarbeiter, einem eventuellen Tarifvertrag und natürlich auch mit der Region.
Durchschnittlich liegt das Gehalt eines Wohnbereichsleiters (WBL) in Deutschland bei 3.000 Euro brutto im Monat. Es variiert noch einmal abhängig vom Bundesland – so liegen Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg mit durchschnittlichen 3.600 Euro weit vorn, Mecklenburg-Vorpommern liegt mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro ganz hinten. (Bei einer Standortentscheidung sollte man natürlich auch Miete und Lebenshaltungskosten in die Rechnung einbeziehen – hier sind die Werte in etwa umgekehrt.
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