Gesundheits- und Krankenpfleger: Infos zum Berufsbild, Gehalt sowie Jobangebote.
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Eine Zusatzweiterbildung umfasst die Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten und führt nach Prüfung der fachlichen Kompetenz zu einer Zusatzbezeichnung.
Pflegefachkräfte arbeiten ambulant oder stationär – unter anderem in Krankenhäusern, Fachkrankenhäusern, Pflegeheimen, Altenheimen, ReHa-Zentren, Sanatorien und Hospizen sowie in Pflegediensten. Auch die Selbständigkeit kommt in Frage, ebenso wie die Beschäftigung in Gesundheitsämtern, Kranken- und Pflegekassen, beim MDK oder in Beratungsstellen. Auch auf Feldern wie der Seefahrt, der Armee oder des Strafvollzugs sind sie gefragt und gefordert.
Pflegefachkräfte unterstützen die Pflegebedürftigen im Alltag, sie verteilen oder verabreichen die Mahlzeiten, helfen beim Ankleiden und bei der Körperpflege der Patienten. Sie planen die Pflege, dokumentieren die Arbeit und evaluieren sie. Ebenso begleiten sie Sterbende oder Schwerkranke, versorgen Verstorbene und sind erste Ansprechpartner der Angehörigen. Auch Auszubildende, Helfer und Praktikanten bekommen von ihnen Anleitungen und Hilfe. Oft sind sie zuständig für Medikamente und Material sowie für Verwaltung, Organisation und Abrechnung.
Je nach ärztlicher Anordnung treffen Pflegefachkräfte Vorbereitungen für Maßnahmen wie zum Beispiel Infusionen oder führen Behandlungsmaßnahmen eigenständig durch. Sie assistieren Ärzten, nehmen an Visiten teil und sind in der Regel zuständig für die Patientenbeobachtung …
Voraussetzung für eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist die Mittlere Reife oder der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung. Es gibt kein Mindestalter, aber unter 16 Jahren hat man wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung. Die Ausbildung selbst dauert drei Jahre – mit 2.500 Praxisstunden und 2.100 Theoriestunden. Erst im dritten Jahr erfolgt eine Differenzierung zwischen den Ausbildungsgängen „Gesundheits- und Krankenpflege“ bzw. „Kinderkrankenpflege“.
Die Theorie wird an Krankenpflegeschulen absolviert, die Praxis in Kliniken. Hinzu kommen praktische Übungen bei ambulanten Einsätzen in Patientenwohnungen. Der theoretische Unterricht kann als Block, aber auch parallel an bestimmten Wochentagen stattfinden. Die Vergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 817 Euro, im zweiten 877 und im dritten Jahr 978 Euro, Stand 2010.
Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab: drei schriftliche, drei mündliche und eine praktische Prüfung. Wiederholen kann man ein Mal. Bei bestandener Prüfung darf man die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen.
Nach der pflegerischen Grundausbildung bieten sich schulische Fachweiterbildungen zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger an. Weitere Qualifikationsmöglichkeiten bieten pflegewissenschaftliche, -pädagogische und -wirtschaftliche Studiengänge, für die in der Regel die abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger vorausgesetzt wird. Weiter- bzw. Fortbildungsmaßnahmen sollen für Neuerungen und besondere Tätigkeiten qualifizieren. Die Maßnahmen können einige Stunden, aber auch mehrere Tage lang dauern. Ganz typische Fortbildungen sind etwa Kinästhetik, Transkulturelle Pflege, Palliativpflege, aber auch EDV, Arbeitsorganisation, Kommunikation, Pflegeplanung und Evaluation.
Fachweiterbildungen dienen dazu, sich auf neuen Feldern weiterzuentwickeln: Die Weiterbildung dauert meist zwei Jahre (berufsbegleitend) und endet mit einer Prüfung. Sie führt zu einer neuen oder zumindest erweiterten Berufsbezeichnung. Beispiele sind etwa Anästhesie und Intensivpflege, Onkologische Pflege, Palliativpflegefachkraft, Gerontopsychiatrie, Häusliche Intensivpflege, Psychiatrie, Operationsdienst, aber auch etwa Qualitätsmanager im Gesundheitswesen, Wundmanager, Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege oder Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen sowie für Notfallmedizin.
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Pflegefachkräfte in öffentlichen Einrichtungen werden meist nach Tarifverträgen bezahlt. Das Grundgehalt liegt zur Zeit bei etwa 2.160 Euro pro Monat und aufwärts. Zum Gehalt können Orts-, Schicht-, Tarif- oder Psychiatriezulage hinzukommen, ebenso Zuschläge für Feiertags-, Samstags- und Nachtarbeit, oft abschlagfrei. Auch Betriebsrenten oder Zusatzversorgung können für Pflegefachkräfte von großem Vorteil sein.
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