Was die einheitliche Pflegeausbildung für Altenheime bedeutet

Was die einheitliche Pflegeausbildung für Altenheime bedeutet

Das Pflegeberufsreformgesetz wirft seine Schatten voraus, ab dem Jahr 2020 kommt es zu gravierenden Änderungen im Pflegebereich. Was bislang noch in Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege unterteilt wird, unterliegt ab diesem Jahr einer Ausbildung nach einheitlichen Maßstäben. In den ersten beiden Lehrjahren werden Auszubildende mit den gleichen Inhalten konfrontiert, während bislang Schwerpunkte von Anfang der Ausbildung an vorlagen. Während Azubis durch Änderungen wie die Abschaffung des Schulgeldes profitieren, sorgen andere Aspekte der Reform für echte Herausforderungen – gerade für die Altenheime.

Zusammenlegung der Berufsgruppen und ihre Folgen

Da in Zukunft die drei bislang getrennten Berufsgruppen teilweise zusammengelegt werden, kommt es auch zu einer Kürzung der Praxiszeit während der Ausbildung. Nur noch ein Viertel der bisherigen Ausbildungszeit muss zukünftig in Einrichtungen vor Ort erfolgen. Von dem bislang größeren Praxisanteil profitierten vor allem Altenheime, aber auch Krankenhäuser und andere Einrichtungen werden die Folgen zu spüren bekommen.

Neben einem größeren Personaldruck, der bislang durch den höheren Anteil an Azubis in den Ausbildungsbetrieben verhindert werden konnte, dürfte auch die Ausbildung selbst unter der Änderung leiden. Kritiker der Reform fürchten, dass Azubis während der Ausbildung nicht mehr genügend praxisnahe Ausbildung erhalten. Findet dann ein Übergang ins richtige Berufsleben statt, wird in vielen Fällen eine Überforderung oder sogar die fehlerhafte Durchführung von Abläufen der Pflegearbeit erfolgen.

Europäische Anerkennung der Ausbildung noch ungewiss

Wer hofft, nach seiner Ausbildung in Deutschland durch einen Wechsel ins Ausland von besseren Arbeitsbedingungen zu profitieren, sollte sich nicht frühzeitig freuen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es noch unsicher, ob eine Anerkennung des neuen Berufstitels „Pflegefachmann/-frau“ auf europäischer Ebene stattfindet, Standards sind noch nicht in vollem Umfang definiert. Da außerdem zukünftig ein Schulabschluss auf Niveau der mittleren Reife verlangt wird, könnte für viele Interessenten der Quereinstieg in den Pflegebereich zum Problem werden.

Vom Gesetzgeber eingerechnet ist eine Testphase von sechs Jahren, in der sich die neue Form der Ausbildung in der Praxis etablieren soll. Was bislang von vielen Kritikern als großes Personalproblem für Altenheime & Co. prophezeit wird, kann sich dann bestätigen oder als unbegründet erweisen. Wie im Laufe der Jahre mit der neuen Berufsbezeichnung umgegangen wird und welche Akzeptanz diese in Deutschland und grenzübergreifend haben wird, bleibt zum aktuellen Zeitpunkt kaum vorherzusagen.

Artikelbild: Adobe Stock, Barabas Attila

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